Breitband Internet über Kabel TV oder Wireless in Ottensheim MIMO in Rottenegg
Privat und Business Accounts
Ständig online ohne Einwahlzeiten oder zeitgebundene Gebühren !
24/7 Monitoring des Netzwerkes
Kombipakete für Ottensheim ab € 15,- (catv+Internet)
Einsteiger Zugang unbegrenzt zu günstigen Euro 9,00 pro Monat 6m-768k
Fortgeschrittenen Zugang unbegrenzt zu günstigen Euro 15,00 pro Monat 10m-5m
Experten Zugang unbegrenzt zu günstigen Euro 25 pro Monat 20m-5m
Business Zugang nach Vereinbarung und statische IP Euro xx,xx pro Monat open
Erstinstallation Umstieg Kostenfrei!!!!!
Ab sofort steuerliche Absetzbarkeit von Breitbandinternet
Als Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs.1 EStG sind ab sofort absetzbar:
Ausgaben für die erstmalige Herstellung eines Internetzuganges mittels Breitbandtechnik bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro und die laufenden Grundentgelte für den Internetzugang mittels Breitbandtechnik bis zu einem Betrag von maximal 40 Euro monatlich. Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von mind. 256 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgeld vereinbart ist. Voraussetzung ist, dass die erstmalige Herstellung des Internetzuganges nach dem 30. April 2003 erfolgt und die Ausgaben vor dem Jänner 2005 anfallen. Nicht anzuwenden sind § 18 Abs.2 und 3 EStG mit Ausnahme des § 18 Abs.3 Z.L EStG
Geltendmachung mittels Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung:
Die praktische Umsetzung der steuerlichen Förderung von Breitband-Internet erfolgt durch die Einkommensteuererklärung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung für das abgelaufene Jahr. In den entsprechenden Formularen - E1 für die Einkommensteuer-erklärung und L1 für die Arbeitnehmerveranlagung wird im Punkt Sonderausgaben ein diesbezüglicher Absatz eingefügt. Voraussetzung ist, dass die erstmalige Herstellung des Breitbandinternetzuganges nach dem 30.04.2003 erfolgte, bzw. die Ausgaben vor dem 01.01.2005 anfallen. Für Kunden ist es weiters wichtig, in diesem Zusammenhang Rechnungen und Einzahlungsbelege aufzubewahren.
Die benötigten Formulare finden Sie auf der Home-page des Bundesministeriums für Finanzen unter:
http://www.bmf.gv.at/service/formulare/_start.htm